Standesamt, Kirche und Freie Trauung
Wie und wo auch immer ein Paar heiratet, für diese beiden Menschen sollte es gut und richtig sein. Das Umfeld sieht allerdings einige Dinge etwas strenger und unterscheidet durchaus, was mit welcher Heiratsform verbunden ist.
Von streng kirchlich bis frei getraut
Die Einstellung zur kirchlichen Trauung unterscheidet sich zwischen Protestanten und Katholiken nur darin, dass die Katholiken die Verheiratung erst mit der kirchlichen Vermählung als vollständig ansehen. Die evangelische Kirche erkennt die standesamtliche Trauung voll an. Somit geht es den Protestanten „nur“ noch um den Segen Gottes. Bei gemischten Konfessionen und Trauungen mit nur einem getauften Partner ist dafür zu sorgen, dass beide Partner das Verständnis von einer Ehe der jeweils anderen „Partei“ kennen. Der katholische Pfarrer müsste sich, falls er in einer evangelischen Kirche trauen soll, sogar von seinen Pflichten zu Wahrung der Form befreien lassen. In Fällen der gemischten Trauung spricht man auch von ökumenischer Trauung.
Der weltliche Seite der Trauung ist die beim Standesamt. Diese geht auch den kirchlichen Trauungen voran und ist die einzige gesetzlich bindende Form. Im Gegensatz zu den kirchlichen Hochzeiten ist die standesamtliche Hochzeit mit Kosten verbunden. Während bei der kirchlichen lediglich bestimmte Unterlagen zum Nachweis der Heiratsfähigkeit vorgelegt werden müssen, wird beim Standesamt zusätzlich ein Aufgebot bestellt.
Wem dies alles zu bürokratisch ist und wer sich seine Zeremonien freier gestalten möchte, dem steht die freie Trauung zur Verfügung. Ideal ist diese Variante auch für Paare, die keiner der Kirchen angehören und lieber heidnische Zeremonien oder ganz eigene Ideen für die Hochzeit bevorzugen. Auch der Ort der Trauung ist fei wählbar. Kosten entstehen hier allerdings bereits bei der Auswahl eines Humanisten oder freien Theologen, der die Hochzeit durchführt. Gesetzlich ist die freie Trauung nicht bindend, dazu bedarf es dann wieder des Standesamtes.