Die Geschichte der Hochzeit und der Ehe
Der Bund fürs Leben bedeutet auch heute noch die romantische Vorstellung von immerwährender Liebe. Doch wie war es früher?
Das Wort Heirat stammt aus dem Germanischen „Hiwa“ und drückte einen gemeinsamen Hausstand aus. Das altdeutsche Wort „Ewe“ hatte in etwa die Bedeutung von Gesetz. Danach ist eine Heirat, Trauung oder Hochzeit nichts weiter als eine Gemeinschaft, die nach bestimmten Grundsätzen funktioniert. Mit der Hochzeit wurde das Ritual einer Dauerlebensgemeinschaft zwischen Mann und Frau förmlich besiegelt. Eine Ehe war also nichts weiter als eine rationale Angelegenheit.
Erst im 18. Jahrhundert mit der Entfaltung des Bürgertums wurden mit der Ehe Vorstellungen wie Liebe und Romantik verbunden. Die Historie von Hochzeit und Ehe reicht weit zurück. Ganz am Anfang herrschte freie und ungeregelte Partnerwahl. Hieraus entwickelte sich zunächst die Gruppenehe, daraus die Polygamie. Diese Form ist auch heute noch in einigen Ländern verbreitet.
Die heute fast überall gängigste Form der Einehe, die Monogamie, genießt einen hohen Status, auch in rechtlicher Form. Bereits im Mittelalter kristallisierte sich zur sozialen Absicherung der Frau diese geregelte Form heraus. Die Frau trat aus dem Schutz der eigenen Familie, um in die Familie des Ehemannes mit allen Rechten und Pflichten zu wechseln. Diese Ehen und finanzielle Abgaben (Muntehe) wurden meist von den Familien aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen bestimmt oder ausgehandelt. Um 1225 wuchs die kirchliche Bedeutung, so dass Ehen nur noch vor einem Priester geschlossen werden durften. Erst Martin Luther und die Entstehung des Protestantismus konnten diese Hoheitsrechte aufbrechen. In der Folge wurden geistliche und weltliche Dinge getrennt, für die katholische Kirche galt die Ehe als Sakrament, für die protestantische nicht. Hier wurden zwei weltliche Zeugen zur priesterlichen Ehesanktionierung hinzugezogen. Erst in Frankreich um das Jahr 1790 wurde die zivil geschlossene Ehe eingeführt und Priester durften erst nach dieser förmlichen Eheschließung ihren Segen geben. Im Jahre 1848 führte man dies auch in Deutschland ein. Erst seit 1998 ist es in Deutschland möglich, ohne Aufgebot oder Trauzeugen zu heiraten. Bis heute wird die Ehe staatlich hochgradig geschützt.